AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HIC Personaldienstleistungen GmbH
Stand: August 2025 – gültig für sämtliche Angebote und Verträge der HIC Personaldienstleistungen GmbH, Rennbahnstraße 43/4, A-3100 St. Pölten („HIC“) gegenüber Unternehmer:innen iSd UGB.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen HIC und Auftraggeber:innen („Kunde“) in den Leistungsarten Arbeitskräfteüberlassung (AÜG) und Personalvermittlung/Direktvermittlung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HIC. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
2. Leistungen von HIC
(2.1) Arbeitskräfteüberlassung: HIC überlässt geeignete Mitarbeiter:innen („überlassene Arbeitskräfte“) zur Arbeitsleistung beim Kunden. Dienstgeber bleibt ausschließlich HIC; die arbeitsrechtliche Abwicklung (Entgelt, Abgaben, Urlaub, Krankenstand etc.) erfolgt durch HIC.
(2.2) Personalvermittlung: HIC sucht, prüft und empfiehlt Kandidat:innen zur direkten Anstellung beim Kunden; der Dienstvertrag wird unmittelbar zwischen Kunde und Kandidat:in geschlossen.
3. Vertragsabschluss, Laufzeit, Einsatz
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Abruf oder Einsatzbeginn zustande. Einsatzort, Tätigkeitsprofil, Qualifikation, Arbeitszeitmodell, Beginn/Dauer und Entgeltbasis werden im Einzelauftrag festgelegt. Änderungen bedürfen der Zustimmung von HIC. Bei unbefristeter Überlassung ist eine Abmeldung mit angemessener Frist vorzunehmen; bereits disponierte Leistungen können verrechnet werden.
4. Pflichten des Kunden (AÜG/ASchG)
Der Kunde sorgt am Einsatzort für die Einhaltung aller arbeits-, sicherheits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften (insb. AÜG, ASchG, AZG, AuslBG), stellt erforderliche Arbeitsmittel/PSA bereit, unterweist die überlassenen Arbeitskräfte und gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen. Er führt/bestätigt verlässliche Arbeitszeitnachweise (Rapporte) und informiert HIC unverzüglich über Unfälle, besondere Gefahrenlagen, Änderungen des Einsatzes sowie über kollektivvertragliche Einstufungen (Equal Pay/Equal Treatment). Weiterüberlassung, Orts- oder Tätigkeitswechsel sind nur mit vorheriger Zustimmung von HIC zulässig.
5. Weisungs- und Kontrollrecht
Das fachliche Weisungsrecht (Art, Ort, Zeit der Tätigkeit) übt der Kunde aus. Dienst- und arbeitsrechtlicher Ansprechpartner bleibt HIC. Der Kunde organisiert Aufsicht und Einsatzsteuerung vor Ort.
6. Entgelt, Zuschläge, Spesen
Es gelten die im Einzelauftrag vereinbarten Stunden-/Tagessätze zzgl. USt sowie – je nach Einsatz – Zuschläge (Überstunden, Nacht/Feiertag/Schicht), Weg-/Fahrtzeiten, Nächtigungen, Diäten/Spesen, Werkzeug- oder Gefahrenzulagen gem. anwendbaren Kollektiv-/Betriebsvereinbarungen. Abgerechnet wird auf Basis der vom Kunden bestätigten Rapporte. Mindestabrechnungen, Anfahrts- oder Rüstzeiten können vereinbart werden. Bei Änderungen von KV-Mindestlöhnen, Lohnnebenkosten, Abgaben oder wesentlichen Einsatzparametern ist HIC zur laufenden Anpassung der Sätze berechtigt.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Bei Verzug gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 % über Basiszinssatz) sowie angemessene Mahn- und Betreibungskosten. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht besteht nur bei rechtskräftig festgestellten oder von HIC schriftlich anerkannten Gegenforderungen.
8. Gewährleistung & Haftung
HIC wählt überlassene/empfohlene Personen mit der gebotenen Sorgfalt aus. Eine Haftung für Arbeitserfolg wird nicht übernommen. HIC haftet – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; eine Haftung für mittelbare Schäden, Folge-/Vermögensschäden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Das Risiko der Einsatzsteuerung und Aufsicht trägt der Kunde.
9. Übernahme/Direktanstellung (Try & Hire)
Übernimmt der Kunde eine überlassene oder von HIC vorgeschlagene Person in ein direktes Arbeits-/Werkverhältnis – während des Einsatzes oder innerhalb von bis zu 6 Monaten nach Einsatzende/Vorstellung – entsteht eine Übernahme-/Vermittlungsgebühr gemäß gültiger Preisliste bzw. Einzelvereinbarung. Der Kunde informiert HIC vorab schriftlich über die beabsichtigte Übernahme und den Eintrittstermin.
10. Abbestellung/Kündigung laufender Einsätze
Abbestellungen oder Unterbrechungen sind HIC unverzüglich mitzuteilen. Bei kurzfristigen Stornierungen können vereinbarte Mindestentgelte, Anfahrten, Dispositions- oder Ausfallkosten verrechnet werden.
11. Geheimhaltung & Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. HIC verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung gemäß DSGVO und den Grundsätzen der Datenschutzerklärung.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei entbinden diese für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von ihren Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
13. Schutzrechte/Abwerbeverbot
Kandidatenprofile, Unterlagen und Bewertungen bleiben Eigentum von HIC und dürfen ausschließlich zur Besetzung der konkret beauftragten Position verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Ein Abwerbeverbot betreffend HIC-Mitarbeiter:innen während des laufenden Einsatzes und für einen angemessenen Nachlaufzeitraum kann vereinbart werden.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist St. Pölten; ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E‑Mail ausreichend, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart).
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt jene, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis
Diese AGB sind ein Muster für die HIC Personaldienstleistungen GmbH und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Einsatz-/branchen-spezifische Regelungen (z. B. Übernahmegebühren, Storno, Zuschlagsmodelle) werden im Einzelauftrag präzisiert und haben Vorrang.